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Fragen zu Reiseunterlagen & Gepäck

Erhalte ich meine Reiseunterlagen rechtzeitig, wenn ich kurzfristig buche?

Machen Sie sich darüber keine Sorgen, wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre Reiseunterlagen rechtzeitig erhalten. Prinzipiell gilt, dass Ihre Reiseunterlagen bei Buchungen unter 7 Tage vor Abreisedatum direkt am Flughafen hinterlegt werden und Sie diese dann direkt am Flughafen am Abflugtag abholen. Haben Sie früher als 7 Tage vor Abreise gebucht erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen per E-Mail oder Post bis zu 48 Stunden vor Ihrer Abreise zugeschickt. 

Wann erhalte ich die Reiseunterlagen?

Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Zahlung, spätestens bis 48 Stunden vor Abreise. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) werden Ihre Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt.

Wenn Ihre Reiseunterlagen nicht bis allerspätestens 48 Stunden vor Reiseantritt eingetroffen sein sollten, wenden Sie sich bitte an unser Service Center (0991 2967 67136). Die Mitarbeiter veranlassen dann die Hinterlegung der Reiseunterlagen am Flughafen.

Wie funktioniert die Tickethinterlegung beim Flughafen?

Bis zu 2 Stunden vor Abflug können die Unterlagen gegen Vorlage eines persönlichen Dokumentes und Zahlungsnachweises am Schalter des Reiseveranstalters oder Handlingpartners abgeholt werden. Wenn Sie den Vorabend-Check-In nutzen möchten, so müssen Sie die Reiseunterlagen am Abend vor der Abreise abholen. In der Regel sind die Schalter zwischen 18:00 – 21:00 Uhr geöffnet.

Welche Unterlagen muss ich im Hotel mit dabei haben?

Bei der Anreise im Hotel benötigen Sie unbedingt einen gültigen Reisepass, bzw. je nach Land reicht auch der Personalausweis. Für einige Länder benötigen Sie auch ein gültiges Visum, das je nach Land direkt bei Ankunft am Zielflughafen erworben werden kann. Informieren Sie sich am besten früh genug vor Abreise, welche Dokumente Sie benötigen. Die Reiseunterlagen des Veranstalters sollten Sie natürlich ebenfalls immer mit dabei haben.

Welche Sicherheitsvorschriften muss ich bei meinem Reisegepäck beachten?

Es gibt eine neue Gefahr für die Sicherheit im Flugverkehr: Flüssigsprengstoffe. Um Sie vor dieser Gefahr zu schützen, hat die Europäische Union 2006 neue Vorschriften für Passagiere und deren Handgepäck verabschiedet.

Mit diesen Vorschriften wird die Menge an Flüssigkeiten, die Sie hinter die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen können, beschränkt. Diese Vorschriften gelten für alle Passagiere, die von Flughäfen in der EU abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort.

Dies bedeutet, dass die Kontrolleure an den Sicherheitskontrollstellen nun zusätzlich zu anderen verbotenen Gegenständen Sie und Ihr Handgepäck nach verbotenen Flüssigkeiten durchsuchen müssen. Das Sicherheitspersonal muss also fortan nach einer zusätzlichen Gefahr Ausschau halten. Daher wurden auch weitere Vorschriften erlassen, um das Sicherheitspersonal bei seiner Arbeit zu unterstützen.

Das müssen Sie beim Gepäck beachten:

Sie dürfen nur noch kleine Mengen an Flüssigkeiten bei sich tragen bzw. in Ihrem Handgepäck mitnehmen. Diese Flüssigkeiten müssen getrennt in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern abgefüllt sein. Die Behälter müssen Sie in eine durchsichtige und wieder verschließbare Plastiktüte von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen verpacken.

Verhalten am Flughafen:  

* die Plastiktüte mit den Flüssigkeitsbehältern den Kontrolleuren an den Sicherheitskontrollpunkten zur Überprüfung vorlegen. 

* Ihre Jacke und/oder Mantel ausziehen, die separat überprüft werden, während Sie durch den Metalldetektor gehen.

* Laptops und andere größere elektronische Geräte aus der Tasche herausnehmen, damit auch diese separat überprüft werden können, während Sie durch den Metalldetektor gehen.