
Fragen zu Flug und Gepäck
Meist gestellte Fragen und Antworten zu Flug und Gepäck
Wann muss ich am Flughafen eintreffen?
Da es immer wieder zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen kann, raten wir Ihnen mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Bei internationalen Flügen mit länger als 6 Stunden Flugzeit, werden 3-4 Stunden vorher empfohlen. Es lohnt sich auf jeden Fall, genug Zeit einzuplanen und der Empfehlung der Fluggesellschaft nachzukommen.
Da es immer wieder zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen kann, raten wir Ihnen mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Bei internationalen Flügen mit länger als 6 Stunden Flugzeit, werden 3-4 Stunden vorher empfohlen. Es lohnt sich auf jeden Fall, genug Zeit einzuplanen und der Empfehlung der Fluggesellschaft nachzukommen.
Können sich Flugzeiten ändern?
In der Regel erfahren Sie bei der Buchung die voraussichtlichen Flugzeiten. Diese können manchmal kurzfristig aus technischen oder organisatorischen Gründen von der Fluglinie oder vom Reiseveranstalter geändert werden. Die finalen Flugzeiten erhalten Sie direkt vom Reiseveranstalter.
Welche Rechte und Ansprüche habe ich, wenn sich meine Flugzeiten ändern oder der Flug Verspätung hat?
Die EU hat in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 die Pflichten der Fluggesellschaften verankert, wenn Sie Ihr Ziel unter bestimmten Bedingungen zu spät erreichen. Ist die Verspätung allerdings auf einen außergewöhnlichen Umstand (z.B. Wetter, Pandemie, politische Unruhen) zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft bei Flugverspätung keine Entschädigung leisten.
Ist Ihr Flug mehr als 2 Stunden verspätet, haben Sie während der Wartezeit bis zum Abflug auch ein Recht auf Betreuungsleistungen (Getränke, Verpflegung, Übernachtung). Diese Rechte sind ebenfalls in der EU-Verordnung verankert. Detaillierte Informationen zu Ihren Rechten bei Flugverspätungen und eventuellen Geldentschädigungen finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Union.
Wie funktioniert der Online Check-In?
Bei vielen Fluggesellschaften können Sie den Online Check-In über die Webseite der Airline selbst vornehmen. Verwenden Sie dafür einfach Ihre Vorgangs-/Buchungsnummer oder den Buchungscode in Ihren Reiseunterlagen. Der Web Check-in steht Ihnen je nach Fluglinie ca. 30 Stunden bis 2 Stunden vor Abflug zur Verfügung.
Mehr zum Online Check-in
Ist bei der Buchung automatisch eine Sitzplatzreservierung für den Flug dabei?
Nein. Wenn Sie im Flugzeug einen bestimmten Sitzplatz wünschen (z.B. Fensterplatz, Sitzplatz mit Beinfreiheit oder Business Class) oder garantiert neben Ihren Mitreisenden sitzen möchten, reservieren Sie bitte direkt bei der jeweiligen Fluglinie Ihren Wunschsitzplatz.
Sitzplätze können bei vielen Fluglinien beim Online Check-In über die Webseite der Fluggesellschaft ausgewählt werden oder beim Flughafenschalter reserviert werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der Sitzplatzreservierung je nach Fluggesellschaft zusätzliche Gebühren anfallen können.
Ist bei Pauschalreisen das Gepäck inkludiert?
Bei der Buchung einer Pauschalreise ist in der Regel eine bestimmte Menge an Freigepäck pro Reiseteilnehmer im Preis inbegriffen. Regelungen und zulässiges Gewicht sind von der Fluggesellschaft abhängig und auf der jeweiligen Webseite der Airline nachzulesen. Sind die Koffer schwerer als erlaubt, ist für das Übergepäck extra zu zahlen. Detaillierte Informationen zu Ihrem inkludierten Reisegepäck entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen.
Wenn Sie Sondergepäck auf Ihrem Flug mitnehmen wollen, müssen Sie dieses rechtzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft anmelden. Bedingungen sowie Transportpreise finden Sie ebenfalls auf der Website der jeweiligen Fluglinie.
Wie viel Gepäck kann ich mit in den Urlaub nehmen?
Wie viel Gepäck Sie mit ins Flugzeug nehmen dürfen, ist abhängig von der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. Bitte informieren Sie sich daher direkt bei der Airline, wie die Bestimmungen für das Handgepäck und Aufgabegepäck sind.
Kann ich Spezialgepäck (z.B. eScooter, Golf- oder Kiteausrüstung, Tauch-Equipment, etc.) mitnehmen?
Spezialgepäck muss bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Bedingungen sowie Transportpreise finden Sie auf der Website der jeweiligen Fluglinie.
Wie erfahre ich, wenn sich die Flugzeiten geändert haben?
Sie werden rechtzeitig informiert, entweder von uns, Ihrem Reiseveranstalter oder von der Fluglinie. Wenn Sie bereits am Flughafen sind, achten Sie auf die Anzeigetafeln. Dort finden Sie die aktuelle Flugzeit.
Was mache ich, wenn mein Flug verspätet ist oder gestrichen wurde?
Wenn Sie von einer mehrstündigen Verspätung oder Streichung Ihres Flugs erst am Flughafen bei der Abreise erfahren, rufen Sie uns an. Außerhalb unserer Bürozeiten wenden Sie sich bitte an den Notfallkontakt in Ihren Buchungsunterlagen.
Falls sich der Flug für die Rückreise kurzfristig geändert hat, wenden Sie sich bitte an die Reiseleitung vor Ort.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug verspätet ist oder gestrichen wird?
Das kommt auf die gebuchte Reise (Pauschalreise oder nur Flug ohne Reiseveranstalter) und auf den Grund für die Flugverspätung oder den -ausfall an.
Wenn Sie eine Pauschalreise bei uns gebucht haben:
- Sie haben Anspruch auf einen Ersatzflug ohne Mehrkosten oder auf eine kostenlose Stornierung der gesamten Reise.
- Sie haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zwischen € 125 bis € 600, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die späteren Flugzeiten oder die Flugannullierung informiert wurden.
- Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Snacks und eventuell eine Hotelübernachtung beim Flughafen.
- Bezahlte Hotelnächte, die Sie nicht nutzen können, werden Ihnen zurückerstattet.
Wenn Sie nur einen Flug bei uns gebucht haben:
- Sie haben Anspruch auf einen Ersatzflug ohne Mehrkosten oder auf eine kostenlose Stornierung und volle Rückerstattung der Ticketkosten.
- Sie haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zwischen € 125 bis € 600, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die späteren Flugzeiten oder die Flugannullierung informiert wurden.
- Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Snacks und eventuell eine Hotelübernachtung beim Flughafen.
Habe ich auch ein Recht auf Entschädigung, wenn ich mehrere Flüge mit unterschiedlichen Fluglinien gebucht habe?
Ja. Ab sofort können Sie bei extremen Flugverspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn Ihre Reise aus mehreren Flügen mit unterschiedlichen Fluglinien besteht.
Bedingung: Alle Flüge müssen über ein Reisebüro gebucht werden. So erhalten Sie eine Rechnung mit einem Gesamtpreis und ein einheitliches Ticket.
Ich war rechtzeitig am Flughafen, habe aber meinen Flug aufgrund unverhältnismäßig langer Wartezeiten verpasst. Was mache ich?
Dokumentieren Sie alles so gut wie möglich. Im Idealfall haben Sie z. B. ein Foto von der Anzeigetafel bei Ihrer Ankunft am Flughafen und Fotos von den langen Warteschlangen gemacht. Gehen Sie bitte damit zum Informationsschalter am Flughafen. Dort wird Ihnen bei der Buchung eines neuen Flugs geholfen.
Noch Fragen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicecenter helfen Ihnen gerne weiter.