Coronavirus Covid-19 - Informationen für Urlauber
Was Urlauber jetzt wissen müssen
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Coronavirus für Sie zusammengefasst. Falls Sie weitere Fragen zu einer gebuchten Reise haben, sind wir gerne für Sie da und prüfen Ihre Buchung individuell.
Fragen & Antworten zum Coronavirus
Kann der Urlaub kostenlos storniert werden?
Wenn Sie eine Reise oder einen Hotelaufenthalt stornieren möchten, und es liegt keine Reisewarnung des Auswärigen Amtes für die gebuchte Destination vor, müssen Sie anfallende Stornogebühren selbst tragen.
Wenn Sie eine Reise oder einen Hotelaufenthalt stornieren möchten, und es liegt keine Reisewarnung des Auswärigen Amtes für die gebuchte Destination vor, müssen Sie anfallende Stornogebühren selbst tragen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Urlaub stornieren möchte?
Reiseveranstalter sagen derzeit Reisen, die in Kürze stattfinden würden, ab. Eine aktuelle Übersicht über abgesagte Reisen finden Sie hier. Betroffene Kunden werden von uns automatisch kontaktiert. Es ist daher nicht nötig, dass Kunden sich bei uns wegen abgesagten Reisen melden. Im Gegenteil - dadurch verzögert sich die Bearbeitung.
Wenn Sie eine Reise stornieren möchten, die derzeit nicht in den Zeitraum der bisher abgesagten Reisen fallen, gelten die AGBs der Reiseveranstalter und es fallen die normalen Stornokosten an.
Tipp: Informieren Sie sich regelmäßig hier über abgesagte Reisen. Sollte Ihre Reise betroffen sein, werden Sie automatisch von uns kontaktiert.
Meine Reise wurde storniert. Was jetzt?
Wenn Ihre Reise vom Reiseveranstalter storniert wurde, werden Sie automatisch von uns kontaktiert, um die Möglichkeiten zu besprechen. Je nach Reiseveranstalter und Verfügbarkeit können Sie Ihre Reise einfach auf einen späteren Zeitpunkt, auf ein anderes Hotel oder ein anderes Reiseziel umbuchen. Wenn Sie nicht umbuchen möchten, erhalten Sie Ihren Reisepreis zurückerstattet.
Welche Rechte habe ich, wenn Flug und / oder Hotel einzeln gebucht wurden?
Wenn Sie eine Reise individuell zusammengestellt haben, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung. Eventuell bieten Veranstalter und Hotels eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung aus Kulanz an.
Was passiert, wenn es eine Reisewarnung zum Coronavirus während meines Urlaubs gibt?
Auch in diesem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben: Wenn Sie Ihre Pauschalreise frühzeitig abbrechen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter. Dieser organisiert einen kostenlosen Rücktransport. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Individualreisende müssen selbst einen Rücktransport organisieren und bezahlen.
Wo finde ich Informationen zu Reisewarnungen oder gesperrten Regionen?
Informationen zu Reisewarnungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amt (Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten).
Wie kann man sich im Urlaub vor dem Coronavirus schützen?
Besonders jetzt sollten Sie noch mehr auf Hygiene achten und diese Tipps beachten:
- Häufiges, gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden)
- Mindestens 1 Meter Abstand zu Personen halten
- Beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten
Das Wichtigste ist jedoch: Nutzen Sie Ihren Hausverstand und machen Sie sich keine unnötigen Gedanken.
Fragen & Antworten zur Stornoversicherung
Was bringt eine Stornoversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus?
In bestimmten Fällen übernimmt die Versicherung anfallende Kosten. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt:
Welche Leistungen sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus gedeckt und welche nicht?
Vereinfacht: Die Reiseversicherung übernimmt im Falle einer Ansteckung die Behandlungskosten und gegebenenfalls die Rückholung der Patientin/des Patienten und seiner Familie.
Ist man im Rahmen einer Stornoversicherung versichert, wenn man aus Angst vor einer Ansteckung eine gebuchte Reise nicht antreten möchte?
Nein, grundsätzlich ist die Angst vor etwas, das eventuell eintreten könnte, nicht versichert.
Was würde die Stornoversicherung im Falle einer Abriegelung des gebuchten Urlaubsortes von der Außenwelt decken?
Ist der Urlaubsort bzw. das Hotel nicht erreichbar, darf das Hotel keine Stornogebühr berechnen.
Was würde für die Stornoversicherung gelten, wäre zwar das Hotel erreichbar, der Urlauber sich aber in einem Ort mit Quarantäne befindet?
Dürfen Sie den aktuellen Aufenthaltsort nicht verlassen und können deswegen das Hotel nicht erreichen, hat das Hotel keinen Anspruch auf das Beherbergungsentgelt oder Stornogebühren.
Was wäre gedeckt, wenn Museen geschlossen und Veranstaltungen abgesagt werden, das Hotel jedoch normal erreichbar ist?
Für diesen Fall besteht kein Stornoschutz. Für Angst- und Vorsichtsstornierungen gibt es keine Deckung.
Hilft eine Stornoversicherung, wenn man aufgrund des Coronavirus erkrankt und die Reise nicht antreten kann?
Ja, das ist ein grundsätzlich versicherter Stornogrund. Nach der Definition der WHO handelt es sich aktuell in unseren Breiten nicht um eine Epidemie oder Pandemie.
Besteht auch Schutz, wenn man in die Region Hubei (China) reist?
Nein. Bei Reisen in Regionen, die vom Außenamt mit Sicherheitsstufe 5 oder 6 klassifiziert sind, besteht grundsätzlich keine Deckung. Befindet sich ein Reisender bereits in einer Region und wird für diese überraschend die Sicherheitsstufe 5 oder 6 festgelegt, besteht grundsätzlich Deckung, maximal jedoch für die Dauer von zwei Wochen.